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So retten Sie Plätzchen und Kekse vor dem Müll thinkstockphotos.de

So retten Sie Plätzchen und Kekse vor dem Müll

Lebkuchen, Plätzchen, Stollen: In der Adventszeit gibt es Gebäck im Überfluss. Manch Selbstgebackenes, Verschenktes oder Gekauftes landet nach Weihnachten aber schnell in der Tonne. Durch richtige Aufbewahrung der Plätzchen kann man etwas gegen Lebensmittelverschwendung tun. Darauf weist die Initiative Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung (BMELV) jetzt hin.

Ob knusprig oder weich: So bleiben Kekse köstlich

So schön ein Weihnachtsteller auch aussieht: Plätzchen, Stollen, Früchtebrot, Honig- und Lebkuchen halten sich in verschlossenen Blech- und Plastikbehältern länger. Wer Backwerk verschenkt, sollte es in einen fest schließenden Plastikbeutel packen, denn an der Luft wird Knuspriges schneller weich und Weiches schneller hart. Deshalb sollte Weihnachtsgebäck nur offen liegen, wenn auch genascht wird. Tipp: Zimtsterne und Lebkuchen bleiben weich, wenn man einen Apfelschnitz mit in die Keksdose legt, da dieser Feuchtigkeit abgibt.

Zimtsterne sind Lager-Champions

Plätzchen lagert man am besten bei Zimmertemperatur in der Dose. Je nach Sorte lassen sie sich unterschiedlich lange aufbewahren. So halten Florentiner etwa eine Woche, Vanillekipferl, Spitzbuben und Heidesand rund drei Wochen und Zimtsterne etwa einen Monat.

Heizungsluft ist Gift für Lebkuchen und Co.

Lebkuchen, Honigkuchen und Früchtebrot lassen sich bei Temperaturen um die 17 Grad in einer Dose bis zu acht Wochen aufbewahren. Auch Stollen mag es kühl und dunkel. Heizungsluft ist Gift. In ein Leintuch gewickelt und in einer Blechdose aufbewahrt bleibt das Gebäck weich. Wer keinen großen Behälter besitzt, kann sich mit simpler Alufolie behelfen. So halten Stollen gut drei Monate. Bei Mohnstollen verkürzt sich die Haltbarkeit auf etwa vier Wochen, da er leicht ranzig werden kann.

Aufbewahrte Backzutaten prüfen

Sind die Backzutaten vom letzten Geburtstagskuchen noch gut für die Weihnachtsbäckerei? Hier kommen Informationen zur Haltbarkeit einiger Standardzutaten:
- Gemahlene Nüsse und Mandeln lassen sich bei unter 20 Grad etwa vier Wochen aufbewahren, ungeschälte sogar mehrere Monate. Hier hilft der Schütteltest: Klappert der Kern einer Haselnuss in der Schale, ist er eingetrocknet und alt.
- Zucker ist bei Zimmertemperatur praktisch unbegrenzt haltbar, Mehl mindestens ein Jahr.
- Auf Vanilleschoten können sich mit der Zeit Kristalle bilden, eine Art Raureif, der unproblematisch ist. Sie lassen sich bei Temperaturen von 15 bis 17 Grad bis zu drei Jahre lagern. Eingetrocknete Schoten legt man einige Zeit in warmes Wasser, dann lässt sich das Mark herausschaben.
- Blockschokolade bleibt bei Zimmertemperatur bis zu zwölf Monate, Zartbittersorten bleiben sogar bis zu 15 Monate frisch. Weißer Fett- oder Zuckerreif kann durch zu warme Lagerung entstehen und ist unbedenklich.

Es empfiehlt sich, alle genannten Backzutaten trocken und dunkel im Vorratsregal zu lagern. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, sollte man anhand von Aussehen, Geruch und Geschmack prüfen, ob das Lebensmittel nicht doch noch verwertbar ist. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt lediglich aus, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller die spezifischen Eigenschaften eines Produkts garantiert. Es ist also kein Wegwerfdatum.

Torten in den Kühlschrank, Kuchen außerhalb

Torten haben an den Feiertagen einen festen Platz auf dem Kaffeetisch. Aufbewahren muss man sie im Kühlschrank, wo sie etwa zwei Tage frisch bleiben. Kuchen hingegen sollte dort nicht lagern, er wird sonst altbacken. Unter einer Abdeckhaube oder in Alufolie bleibt er saftig.

Erste Hilfe bei Backpannen

Fast jedem Hobbybäcker sind Plätzchen wohl schon einmal angebrannt. Verbrannte Stellen sollte man aber auf keinen Fall mitessen. Stattdessen kann man sie vorsichtig mit Messer oder Küchenreibe entfernen. Danach Krümel sorgfältig mit dem Pinsel abbürsten. Mit Schokoguss lassen sich die Schnittstellen verdecken. Auch trockener Kuchen lässt sich retten: Zurück in die Form geben, mehrfach mit einem Holzstäbchen einstechen und langsam Likör oder Saft darüber gießen. Wenn das Gebäck vollgesogen ist, vorsichtig stürzen.

Kaputtes muss nicht in die Tonne

Was zerbrochen ist, kann man weiterverwenden: Zerkrümelte Plätzchen sind eine leckere Dessertdekoration. Kaputte Biskuitböden eignen sich hervorragend für Schichtdesserts oder Cake-Pops. Und aus matschigem Kuchen kann man leckere Rumpralinen machen.

Reste einfrieren

Einfrieren lässt sich das meiste Gebäck problemlos für ein bis drei Monate, Rührkuchen hält sogar doppelt so lange. Mürbeteig zerbricht schnell, sollte also sehr vorsichtig behandelt werden. Auftauen lässt man Torten, Kuchen und Kleingebäck unverpackt bei Zimmertemperatur, damit sie nicht im Kondenswasser matschig werden. Am besten in kleinen Portionen einfrieren, dann geht das Auftauen schneller. Achtung: Einige Backwaren sind nicht für den Tiefkühler gemacht. Baiserkuchen und Makronen werden zäh, Füllungen mit Buttercreme und Pudding wässrig, Joghurt, Dickmilch, saure Sahne oder Crème fraîche flocken nach dem Auftauen aus.

Rezepte für Gebäckreste

Aus übrig gebliebenen Plätzchen, Tortenböden und Co. kann man auch leckere neue Gerichte zaubern. Knusprige Plätzchen, Nuss- und Schokoladenreste eignen sich prima für eine moderne Variation des „Kalten Hundes“, wie Spitzenkoch Jürgen Koch mit seiner Schwarzwurst von Gewürz-Schokolade zeigt. Mit dem Rezept „Trifle“ von Enie van de Meiklokjes lassen sich Plätzchen, Kuchen oder Stollen verwerten.