Halal und haram
Halal ist ein arabisches Wort. Die linguistische Bedeutung von halal ist „das Zulässige, Erlaubte“. Das Gegenteil von halal ist haram, was übersetzt so viel wie „das Unzulässige, Verbotene“ heißt.
Als Fachbegriff umfasst halal alle Dinge und Handlungen, die aus islamischer Sicht gestattet sind. Für die Beachtung der halal-Normen wird Belohnung vom islamischen Gott Allah erwartet. Haram umfasst im Gegenzug alle Dinge, die der Islam den Muslimen verboten hat. Für die Nichtbeachtung droht demnach eine Bestrafung von Allah. Zwischen halal und haram gibt es eine sogenannte Grauzone, Makruh. Der Begriff Makruh (verpönt, unerwünscht) umfasst alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch in Richtung haram tendieren. Es gilt daher diese Grauzone vorsichtshalber zu meiden.
Die Beachtung der halal-Gebote durch Muslime bezieht sich nicht nur auf den Bereich Ernährung, sondern spielt auch für den Bekleidungs-, Erziehungs- und Bildungssektor, sowie im Bereich Wirtschaft und Finanzen eine Rolle. Geregelt sind die Speisevorschriften sind im Koran, der heiligen Schrift des Islam.
Verbotene Lebensmittel
Da das Schwein als Allesfresser auch Abfälle und Kot frisst, ist Schweinefleisch komplett verboten. Zu „Schwein“ zählen auch alle Lebensmittel und Zutaten, die Schweinebestandteile enthalten können oder daraus gewonnen werden, wie z. B. Gelatine. Bei einigen Muslimen ruft Schweinefleisch sogar Ekelgefühle hervor. Pferdefleisch und Eselfleisch sind ebenfalls verboten, da diese Tiere, laut Koran, nur zum Lastentragen bestimmt sind. Der Verzehr von Fischen ist erlaubt.
Neben den verbotenen Lebensmitteln tierischer Herkunft fallen auch berauschende und toxische Produkte pflanzlichen Ursprungs sowie Alkohol und alkoholische Getränke bzw. Speisen unter haram.
Die halal-Schlachtung
Auch beim Schlachten der erlaubten Tiere gibt es einiges zu beachten. Vor dem Schlachten muss der Metzger ein kurzes Gebet für jedes Tier sprechen. Beim Schlachten sollte das Tier Richtung Mekka gedreht sein. Damit es richtig ausblutet, müssen die Halsschlagadern, Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt werden.
Ob die Tiere vor der Schlachtung betäubt werden dürfen oder nicht, wird unter den Muslimen in Deutschland heftig diskutiert. Gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz dürfen Tiere nicht betäubt geschlachtet werden. Einige Halal-Vertreter sind der Ansicht, dass eine Betäubung erlaubt ist, solange sie nicht zur Tötung der Tiere führt. Schließlich schreibt der Koran kein Betäubungsverbot vor, sondern untersagt lediglich den Verzehr von bereits gestorbenen Tieren. Viele Muslime fürchten aber, dass das Tier durch die Betäubung noch vor dem Schlachten sterben könnte, wodurch es nicht mehr den halal-Kriterien entspräche.
Das halal-Zertifikat
In muslimischen Ländern wird vorausgesetzt, dass Nahrungsmittel, gemäß den religiösen Vorschriften, halal sind. In nicht-muslimischen Staaten ist das nicht der Fall. Verschiedene Unternehmen bieten kostenpflichtige Zertifizierungen an, die bestätigen, dass ein vertriebenes Lebensmittel halal ist. Mit dem Zertifikat sichert der Hersteller dem Kunden zu, dass das Nahrungsmittel nach den islamischen Ernährungsvorschriften hergestellt wurde. Normalerweise arbeiten die Zertifizierer mit muslimischen Autoritäten zusammen, die das Zertifikat beglaubigen, ähnlich wie es im Judentum durch Rabbiner für koschere Lebensmittel geschieht.
Für Muslime bezeichnet der Begriff halal all jene Dinge und Handlungen, die ihnen der Islam gestattet. Aber welche Lebensmittel sind halal bzw. was verbietet der Islam?