Was ist das Verbrauchsdatum
Da das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum ist, sind die meisten Lebensmittel auch nach Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Ganz im Gegensatz zu jenen, die mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden müssen. Dieses gibt folglich an, ab wann ein Lebensmittel, das sehr leicht verderblich ist und dazu schon nach kurzer Zeit eine Gefahr für die Gesundheit darstellen kann, nicht mehr verkauft werden darf. Vor allem Hackfleisch, rohes Geflügelfleisch und Rohmilchprodukte sind deshalb mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. In Deutschland ist der Verkauf von Lebensmitteln nach Ablauf des Verbrauchsdatums grundsätzlich verboten. Zusätzlich wird dringend vom Verzehr von Produkten abgeraten, deren Verbrauchsdatum bereits überschritten ist.
Kennzeichnung leicht verderblicher Lebensmittel
Die Kennzeichnung von leicht verderblichen Lebensmitteln erfolgt auf dem Etikett oder der Verpackung durch die Benennung „verbrauchen bis:“ und die Angabe des genauen Datums. Zusätzlich zum Verbrauchsdatum muss auf der Packung auch angegeben sein, wie der Verbraucher das Lebensmittel ordnungsgemäß aufbewahren muss, damit das genannte Verbrauchsdatum auch gültig ist. Genau wie beim Mindesthaltbarkeitsdatum leitet sich allerdings kein rechtlicher Anspruch ab, wenn das Produkt schon vor dem angegebenen Datum nicht mehr verzehrfähig ist.
In Teil 5 unserer Reihe "Stoppt die Verschwendung!" erklären wir, wie Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen.