Vor rund 20 Jahren haben Braumeister erkannt, dass einige Menschen gerne Bier trinken, aber auf Alkohol darin gerne verzichten würden. Das gilt besonders für Autofahrer und für Sportler. Also brachten sie alkoholfreies Bier auf den Markt. Doch wenn man es genau nimmt, steckt hinter den meisten „bleifreien“ Biersorten ein Etikettenschwindel.
Denn auch wenn „alkoholfrei“ auf dem Etikett steht, ist in den meisten Bieren zumindest ein Rest an Alkohol enthalten. Das Problem ist, dass Bierherstellung ohne Gärung nicht möglich ist. Das alkoholfreie Bier wird wie jeder andere Gerstensaft nach Deutschem Reinheitsgebot gebraut. Durch die Gärung entsteht naturgemäß Alkohol. Dieser muss dann aus dem Bier wieder entfernt werden.
Minimaler Rest an Alkohol bleibt
Dies gelingt aber nicht vollständig. Ein kleiner Rest Alkohol bleibt im Bier enthalten. In Deutschland darf sich jedes Getränk als „alkoholfrei“ bezeichnen, wenn der Alkoholrest unter 0,5 Prozent liegt. Daher enthalten die meisten Biersorten noch zwischen 0,35 und 0,48 Volumenprozent Alkohol, auch wenn sie als alkoholfrei ausgezeichnet sind. Im Übrigen kann es auch sein, dass Fruchtsäfte einen Rest an Alkohol enthalten. Dieser muss allerdings so gering sein, dass der Konsument davon nicht beeinträchtigt wird. Es wäre auch nicht gut, wenn man nach einer Flasche Orangensaft bei einer Alkoholkontrolle über dem erlaubten Promillewert liegen würde.
Auch wenn der Restwert im alkoholfreien Bier minimal ist, ist die Bezeichnung „alkoholfrei“ eigentlich falsch. Gesünder als das „richtige“ Bier ist die alkoholarme Version aber auf jeden Fall.